Sie können sich für einen Handy-Steuerabzug von Handy-Gebühren qualifizieren, die anfallen, wenn das Handy ausschließlich geschäftlich genutzt wird. Es gibt keinen IRS-Handy-Abzug für Selbstständige, ausschließlich. Sie können jedoch auch zusätzliche Geschäftskosten abziehen, die Ihnen entstehen.
Wenn Sie ein persönliches Mobiltelefon geschäftlich nutzen, gelten die regulären monatlichen Ausgaben nicht als Abzug. Um die Kosten abzuziehen, müssten Sie den Prozentsatz der geschäftlichen Nutzung des Mobiltelefons Monat für Monat berechnen.
Eine angemessene Dokumentation könnte ein Protokoll mit folgenden Angaben enthalten:
- Hinweise, die angeben, ob jeder Anruf persönlich oder geschäftlich war
- Geschäftszweck jedes Anrufs
Außerdem kann Ihr Mobiltelefon nicht Ihr primäres Telefon für Privatanwender sein. Zusätzliche Handy-Gebühren wie diese gelten als Geschäftskosten:
- Gebühren für geschäftsbezogene Ferngespräche
- Roaming-Gebühren im Zusammenhang mit diesen Geschäftsanrufen
- Zusätzliche Dienste, die speziell aufgrund von Geschäftsanforderungen hinzugefügt wurden
- Plan erhöht sich speziell aufgrund von Geschäftsanforderungen