Sosa v. Masse. Dep’t von Corr.

GORTON, J.

MEMORANDUM & ORDER

GORTON, J.

Che Blake Sosa, der bei MCI Cedar Junction inhaftiert ist, hat diese Klage am 24. Oktober 2018 eingereicht und behauptet, er sei übermäßiger Gewalt und längerer Einzelhaft ausgesetzt. Er behauptet weiter, dass er keine angemessene medizinische Versorgung und Unterkunft für seine Behinderungen erhält. Sosa hat auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt und verlangt, dass dieses Gericht von den Angeklagten verlangt, beim Transport Hüftketten anstelle von schmerzhaften Fesseln von Knöchel zu Knöchel hinter seinem Rücken zu verwenden. Das Gericht hat bereits angeordnet, dass eine Vorladung an das Massachusetts Department of Correction („DOC“) gerichtet und mit der Beschwerde und dem Antrag auf einstweilige Verfügung zugestellt wird. Aus den unten genannten Gründen, Das Gericht wird diese Vorladung für einige der einzelnen Angeklagten anordnen.

Ich. Hintergrund

Sosa erhebt diese Klage gegen das DOC und 33 frühere und gegenwärtige DOC-Beamte, Korrekturbeamte und medizinische Anbieter. Seine getippte Beschwerde ist 52 Seiten lang. Sosa reichte auch über 300 Seiten Exponate ein. Die Beschwerde ist in drei Punkten. Count One ist ein Anspruch unter 42 U.S.C. für Verstöße gegen die achte und vierzehnte Änderung. Siehe Kompl. ¶¶ 177-189. Count Two ist eine Klage wegen Verletzung von Artikel I der Massachusetts Declaration of Rights. Siehe id. ¶¶ 190-194. Count Three ist ein Anspruch nach Titel II des Americans With Disabilities Act, 42 U.S.C. § 12131 ff. („Ada“). Siehe id. ¶¶ 195-215.

Das Gericht fasst die Beschwerde zusammen, wobei es für den begrenzten Zweck dieses Memorandums und dieser Anordnung die Richtigkeit aller bekannten Tatsachenbehauptungen annimmt und sie zugunsten von Sosa auslegt.

Sosa wurde mehrfach wegen schwerer Vergewaltigung und damit verbundener Straftaten verurteilt. Er wurde zu über 95 Jahren Haft verurteilt. Sosa befindet sich seit 2001 in Untersuchungshaft. Während dieser Zeit wurde er wegen mehrerer Disziplinarverstöße für schuldig befunden, für die er Zeit in der Disziplinareinheit der Abteilung („DDU“) erhielt. Sosa ist seit dem 6. Juni 2003 in der DDU untergebracht und soll dort auf unbestimmte Zeit bleiben. Während er in der DDU ist, wird Sosa in Einzelhaft gehalten und verbringt 23 oder 24 Stunden am Tag in seiner Zelle.

Seit seiner Kindheit leidet Sosa an einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung („ADHS“) und einer antisozialen Persönlichkeitsstörung. Der DOC hat erkannt, dass Sosa unter diesen Bedingungen leidet, und ihm irgendwann wirksame Psychopharmaka gegen ADHS zur Verfügung gestellt. Die psychotrope Behandlung wurde jedoch trotz ihrer bessernden Wirkung abgebrochen. Sosa unterliegt auch Schlafentzug.

Sosa leidet seit über 20 Jahren an einer schweren degenerativen bilateralen Gelenkerkrankung in seinen Schultern. Aufgrund von Schmerzen in seiner rechten Schulter, die nicht auf einen Kortisonschuss reagierten, wurde Sosa im Januar 2005 wegen des rechten Schulter-Impingement-Syndroms und der Arthrose des AC-Gelenks operiert. Aufgrund seines Schulterzustands verordneten ihm die medizinischen Beamten des MCI Cedar Junction irgendwann eine medizinische Einschränkung durch Manschetten hinter dem Rücken. Am 25.Juli 2006 stach Sosa auf zwei Wärter ein, um an ihre Zellschlüssel zu gelangen, damit er Zugang zu einem rassistischen Häftling bekommen konnte, der ihn angegriffen hatte. Am selben Tag wurde die medizinische Einschränkung, die das Manschetten hinter dem Rücken verbietet, aus Sicherheitsgründen eingestellt und nie wieder eingeführt.

Beispiellose Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf Sosa wurden auch unmittelbar nach der Messerstecherei vom 25.Juli 2006 getroffen. Seit dieser Zeit, wann immer Sosa seine Zelle verlässt, Er wird von mindestens sechs Mitgliedern des taktischen Reaktionsteams von MCI Cedar Junction begleitet, die mit Helmen ausgestattet sind, stichsichere Weste, Ellbogenschützer, Schienbeinschützer, und ein fünf Fuß, ein Zoll dicker Plexiglasschild. Sosa wird auch jeden Tag hinter seinem Rücken gefesselt, Knöchel an Knöchel. Wegen seiner Schulterverletzung verursacht dies angeblich extreme Qualen und verschlechtert seinen Zustand. Manchmal verpasst Sosa medizinische Termine oder sucht wegen der Schwere der Schmerzen, die er während dieser Transfers erfährt, keine medizinische Versorgung auf. Sosas mehrfache, informelle Beschwerden und formelle Beschwerden zur Wiedereinführung der medizinischen Einschränkung der Handschellen hinter dem Rücken wurden abgelehnt.

Sosas körperlicher und geistiger Zustand, verbunden mit der mangelnden Behandlung und den Haftbedingungen in der DDU, soll ihn zu einer Verschlechterung führen: „Herr Sosa wird von den Angeklagten in einen Kreislauf der Verantwortungslosigkeit verwickelt, d. H. Ein unbehandelter psychisch kranker Mann mit einer schmerzhaften körperlichen Verletzung, der in Einzelhaft gehalten wird und Beschränkungen unterworfen ist, die weitere Qualen und Verletzungen verursachen.“ Kompl. ¶ 73.

II. Diskussion

Unter 28 U.S.C. § 1915A, Strafgefangenenbeschwerden in Zivilklagen, die von staatlichen Stellen oder leitenden Angestellten oder Mitarbeitern staatlicher Stellen Abhilfe verlangen, unterliegen einer vorläufigen Überprüfung. Siehe 28 U.S.C. § 1915A(a). Das Gericht ist verpflichtet, alle Ansprüche abzuweisen, die leichtfertig oder böswillig sind, keinen Anspruch geltend zu machen, auf den Erleichterung gewährt werden kann, oder eine finanzielle Erleichterung von einem Beklagten zu beantragen, der vor einer solchen Erleichterung gefeit ist. Siehe 28 U.S.C. § 1915A(b). Bei der Durchführung dieser Überprüfung interpretiert das Gericht die Beschwerde von Sosa großzügig, weil er pro se vorgeht. Siehe Haines v. Kerner, 404 US 519, 520-21 (1972). Das Gericht hat die Exponate ebenfalls geprüft, jedoch nur, wenn Sosa einen spezifischen Hinweis auf ein Exponat gegeben hat. Ferner berücksichtigt das Gericht nur den Inhalt eines Exponats in Verbindung mit dem entsprechenden Vorwurf in der Beschwerde.

A. Ansprüche nach Titel II des ADA

Zur Erleichterung der Bezugnahme wird das Gericht die Beklagten in zwei Kategorien einteilen. Das Gericht wird den DOC und alle Angeklagten, die vom DOC beschäftigt sind oder waren, als „DOC-Angeklagte“ bezeichnen.“ Das Gericht wird sich an die Beklagte Massachusetts Partnership for Correctional Healthcare, Inc. („die MPCH“) und ihre Mitarbeiter, Vergangenheit oder Gegenwart, die Angeklagten in dieser Aktion als „die MPCH Angeklagten.“ Das MPCH schließt Verträge mit dem Commonwealth of Massachusetts ab, um Gefangene in DOC-Einrichtungen, einschließlich MCI Cedar Junction, medizinisch zu versorgen.

Obwohl vielleicht nicht vom DOC beschäftigt, wird das Gericht Adriana Carillo, orthopädische Chirurgin für das Lemuel Shattuck Hospital, in seinen Verweis auf die DOC-Angeklagten einbeziehen. Carillo war während der für diese Beschwerde relevanten Zeit ein Staatsangestellter.

1. Titel II der ADA sieht vor, dass „keine qualifizierte Person mit einer Behinderung aufgrund einer solchen Behinderung von der Teilnahme an den Diensten, Programmen oder Aktivitäten einer öffentlichen Einrichtung ausgeschlossen oder ihnen verweigert wird oder von einer solchen Einrichtung diskriminiert wird.“ 42 U.S.C. § 12132. Das Gesetz definiert „öffentliche Einrichtung“ als „jede staatliche oder lokale Regierung“ und „jede Abteilung, Agentur, Zweckbezirk oder andere Instrumentalität eines Staates . . . oder lokale Regierung.“ 42 U.S.C. § 12131(1). Eine Person, die in ihrer individuellen Eigenschaft verklagt wird, haftet nicht nach Titel II des Americans with Disabilities Act. Siehe Wiesman v. Hill, 629 F. Supp. 2d 106, 112 (D. Masse. 2009). Daher werden die ADA-Ansprüche von Sosa gegen die einzelnen DOC-Beklagten in ihrer individuellen Eigenschaft mit Vorurteilen abgewiesen.

Das Gericht wird auch die ADA-Ansprüche gegen die einzelnen DOC-Angeklagten in ihrer offiziellen Eigenschaft unbeschadet abweisen, da sie für Sosas ADA-Anspruch gegen das Commonwealth selbst völlig überflüssig sind. Siehe z.B. S.S. von S.Y. v. City of Springfield, Mass., 146 F. Supp. 3d 414, 426 (D. Masse. 2015) (Entlassung als redundante ADA offizielle Kapazität Ansprüche gegen einzelne städtische Mitarbeiter, wo ADA Anspruch auch gegen die Gemeinde geltend gemacht).

2. ADA-Ansprüche gegen die Beklagten von MPCH

Als private Einheit haftet MPCH nicht nach Titel II der ADA. Siehe Matthews v. Penn. Dep’t von Corr., 613 Gefüttert. Ca. 163, 170 (3d Cir. 2015) (die Auffassung vertreten, dass eine private Körperschaft, die medizinische Versorgung in einem Staatsgefängnis erbringt, keine „öffentliche Einrichtung“ im Sinne von Titel II der ADA sei). Dementsprechend werden alle ADA-Ansprüche gegen einen der MPCH-Beklagten mit Vorurteilen abgewiesen.

B. Ansprüche nach 42 U.S.C. § 1983

1. Abweisung von Ansprüchen gegen das Commonwealth und Beklagte, die in ihrer offiziellen Eigenschaft verklagt wurden

Abschnitt 1983 sieht ein Klagerecht gegen eine „Person“ vor, die nach den Gesetzen des Staates handelt und die Bundesverfassungsrechte des Klägers verletzt. Siehe 42 U.S.C. § 1983. Ein Staat, seine Dienststellen und seine in amtlicher Eigenschaft handelnden Angestellten sind keine „Personen“ im Sinne des § 1983. Siehe Will v. Mich. Depp’t der Staatspolizei, 491 U.S. 58, 71 (1989); Johnson v. Rodriguez, 943 F.2d 104, 108 (1. Cir. 1991). Daher wird das Gericht die Ansprüche aus § 1983 gegen das Commonwealth und die einzelnen DOC-Beklagten, die in ihrer offiziellen Eigenschaft handeln, unbeschadet abweisen.

Das Gericht wird auch die „Amtsfähigkeits“ -Ansprüche gegen die einzelnen MPCH-Beklagten als überflüssig des § 1983-Anspruchs gegen MPCH vorurteilsfrei abweisen.

2. Entlassung aufgrund der Verjährungsfrist

Um einen Anspruch geltend zu machen, auf den Abhilfe gewährt werden kann, muss eine Beschwerde „eine kurze und klare Erklärung des Anspruchs enthalten, aus der hervorgeht, dass der Kläger Anspruch auf Abhilfe hat.“ FBI. R. Civ. S. 8(ein)(2). Obgleich ein Zivilkläger nicht angefordert wird, ausdrücklich zu plädieren, dass seine Ansprüche fristgerecht sind, gibt eine Beanstandung keinen Anspruch an, auf dem Entlastung bewilligt werden kann, wenn eine bejahende Verteidigung, wie die Verjährungsfrist, auf dem Gesicht des Plädoyers offensichtlich ist. Siehe Bock v. Jones, 549 US 199, 215 (2007).

Ein Anspruch nach § 1983 leiht sich die entsprechenden Landesregierungsbeschränkungen aus, es sei denn, dies widerspricht Bundesgesetz. Siehe Wilson v. Garcia, 471 U.S. 261, 267 (1984); Rivera-Ramos v. Ramon, 156 F.3d 276, 282 (1. Cir. 1998) („Für Klagen nach Abschnitt 1983 regelt das Bundesgesetz das Datum, an dem ein Klagegrund entsteht . . . während die Länge des Zeitraums und die Mautdoktrin dem örtlichen Recht entnommen sind.“). Die von M.G.L. ch. 260, § 2A gilt hier. Mit anderen Worten, Sosa hatte drei Jahre ab dem Datum seines Anspruchs, um eine Klage einzureichen. In Ermangelung einer Grundlage für die Verjährung verjähren Ansprüche, die vor dem 24. Oktober 2015 entstanden sind.

Sosa verweist nur vereinzelt auf die Daten des mutmaßlichen Fehlverhaltens bestimmter Angeklagter. Die Antworten auf die Beschwerde sind größtenteils datiert; Viele von ihnen betreffen Verhalten, das vor dem 24.Oktober 2015 stattgefunden hat. Basierend auf den Vorwürfen in der Beschwerde und den Exponaten, die Sosa für jeden Angeklagten als relevant identifiziert hat, wird das Gericht die § 1983-Ansprüche gegen die folgenden 17 Angeklagten als verjährt abweisen: Produziert von James Saba, Luis Spencer, Carol Lawton, Lisa Mitchell, Stephanie Collins, Denise Vega, Thomas Groblewski, Jeffrey Fisher, Albert Franchi, Adriana Carillo, Rebecca Lubelczyk, Guido Guevara, Linda Farag, Joel Andrade, Rosemary Spaulding, Lawrence Weiner und Michael Grant. Das Gericht wird die Zurückweisung der Ansprüche aus § 1983 gegen diese Beklagten anordnen, ohne festzustellen, ob die Beschwerde und die bezeichneten Exponate ausreichend sachliches Material enthalten, aus dem das Gericht vernünftigerweise schließen kann, dass diese Beklagten die verfassungsmäßigen Rechte von Sosa verletzt haben.

3. Entlassung aufgrund unzureichender Tatsachenbehauptungen

Das Erfordernis, dass ein Schriftsatz „eine kurze und klare Erklärung des Anspruchs enthält, aus der hervorgeht, dass der Schriftführer Anspruch auf Erleichterung hat“, Fed. R. Civ. P. 8(a) (2), bedeutet, dass die Beschwerde „ausreichende Tatsachen enthalten muss, die als wahr akzeptiert werden“, um einen plausiblen Rechtsbehelfsanspruch geltend zu machen. Ashcroft gegen Iqbal, 556 US 662, 678 (2009). Dies bedeutet, dass die Beschwerde einem Beklagten ausreichende Einzelheiten liefern muss, um einem Beklagten eine „angemessene Mitteilung darüber zu geben, was die . . . das ist der Grund, warum es so ist „, sagt Silverstrand. v. AMAG Pharm., Inc., 707 F.3d 95, 101 (1. Cir. 2013) (unter Berufung auf Ocasio-Hernandez v. Fortuno-Burset, 640 F.3d 1, 12 (1. Cir. 2011)) (Änderung im Original), oder die Anspruchserklärung muss „zumindest minimale Fakten darüber enthalten, wer wem was angetan hat, wann, wo und warum“, Calvi v. Knox County, 470 F.3d 422, 430 (1st Cir. 2006) (unter Berufung auf Educadores Puertorriqueños en Acción v. Hernandez, 367 F.3d 61, 68 (1. Cir. 2004)). Die Verpflichtung des Klägers zur Begründung seines Anspruchs „erfordert mehr als Etiketten und Schlussfolgerungen.“ Bell Atlantic Corp. v. Twombly, 550 US 544, 555 (2007). Abschnitt 1983 sieht ein Klagerecht gegen eine Person vor, die nach den Gesetzen des Staates handelt und die Bundesverfassungsrechte des Klägers verletzt. Siehe 42 U.S.C. § 1983. Im Rahmen eines Anspruchs nach 42 U.S.C. § 1983 „können nur diejenigen Personen haftbar gemacht werden, die an dem Verhalten beteiligt waren, das den Kläger seiner Rechte beraubt hat.“ Cepero-Rivera v. Fagundo, 414 F.3d 124, 129 (1. Cir. 2005). Ein Kommissar, Superintendent oder ein anderer Aufsichts Arbeitgeber kann nicht haftbar gemacht werden nach § 1983 allein auf das Fehlverhalten eines Untergebenen basiert; der Vorgesetzte muss in irgendeiner Form direkt an dem mutmaßlichen Fehlverhalten beteiligt gewesen sein. Siehe id.; Feliciano-Hernandez v. Pereira-Castillo, 663 F.3d 527, 536 (1. Cir. 2011) („Nicht jeder Beamte, der sich eines Problems bewusst ist, zeigt vorsätzliche Gleichgültigkeit, indem er es nicht löst.“ (interne Anführungszeichen weggelassen)); Bonner v. Outlaw, 552 F.3d 673, 679 (8. Cir. 2009) (“ Die allgemeine Verantwortung des Aufsehers für die Überwachung eines Gefängnisses reicht nicht aus, um eine persönliche Haftung zu begründen.“). Um also einen tragfähigen § 1983-Anspruch geltend zu machen, ist der von der Fed geforderte spezifische sachliche Inhalt erforderlich. R. Civ. P. 8(a)(2) muss nicht nur das unrechtmäßige Verhalten eines Beklagten nicht abschließend feststellen, sondern dem Gericht auch vernünftigerweise den Schluss ermöglichen, dass der Beklagte direkt an einer Verfassungsverletzung beteiligt war.

Die direkte Beteiligung oder Beteiligung eines Aufsichtsbeamten an einem Verfassungsverstoß erfordert nicht unbedingt, dass dieser Beamte physisch anwesend ist, wenn der Untergebene des Beamten den Verfassungsverstoß begeht. Siehe z.B. Steidl v. Gramley, 151 F.3d 739, 741 (7. Cir. 1998) („Wenn der Wärter sich eines „systematischen Durchsetzungsfehlers“ einer Richtlinie bewusst wäre, die für die Gewährleistung der Sicherheit von Insassen von entscheidender Bedeutung ist, könnte sein „Versäumnis, die Richtlinie durchzusetzen“, gegen die Achte Änderung verstoßen.“ (Zitat Goka v. Bobbitt, 862 F.2d 646, 652 (7. 1988))). ——–

Hier sind Sosas Tatsachenbehauptungen weitgehend schlüssig. Für viele der Angeklagten identifiziert er kein spezifisches Fehlverhalten. Er identifiziert lediglich die Position und Pflichten der Person, zitiert den Code of Massachusetts Regulations und behauptet, dass der Angeklagte Sosas Gesundheitszustand und / oder Leiden aufgrund unangemessener Beschränkungen absichtlich gleichgültig gegenüberstand. Siehe Kompl. ¶¶ 138-169. Zur Unterstützung dieser Behauptungen, Sosa bezieht sich auf bestimmte Exponate, die mit seiner Beschwerde eingereicht wurden, Der Inhalt dieser Exponate deutet jedoch nicht darauf hin, dass die Angeklagten direkt an einem möglicherweise aufgetretenen Verfassungsverstoß beteiligt waren.

ein. Dean, Mitchelle, Marshall

Das Gericht wird die Ansprüche gegen John Dean, Kelli Mitchelle und John Marshall abweisen, weil Sosa keine sachlichen Vorwürfe gegen diese Angeklagten erhoben hat. Sie sind in der Überschrift der Beschwerde und der Rezitation der Parteien enthalten. Siehe Kompl. ¶¶ 39, 48, 49. Deans Name erscheint nirgendwo anders in der Beschwerde. Sosa macht nur schlüssig Behauptungen, dass Mitchelle „war verantwortlich für die medizinische Versorgung von Herrn. Sosa leidet, indem er keine physikalische Therapie und Beurteilung durchführt,“ id. ¶ 160, und bezieht sich nicht auf Exponate in Bezug auf Mitchelle oder erwähnt ihren Namen an anderer Stelle in der Beschwerde. Sosa behauptet, dass Marshall „für die Fürsorge von Herrn Sosa verantwortlich war“, aber dass „er Herrn Sosas Leiden aufgrund unangemessener Beschränkungen absichtlich gleichgültig gegenüberstand.“ ID. ¶ 169. Sosa bezieht sich weder auf Exponate in Bezug auf Marshall noch erscheint sein Name an anderer Stelle in der Beschwerde.

b. Wilkes, Ddungu, Grimes

Das Gericht wird die § 1983-Ansprüche gegen Harold Wilkes, Herbert Ddungu und Jeffrey Grimes abweisen, weil Sosa kein ausreichendes Tatsachenmaterial vorlegt, aus dem das Gericht vernünftigerweise schließen kann, dass diese Angeklagten seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt haben.

Sosa identifiziert Wilkes als DDU-Kapitän bei MCI Cedar Junction. Siehe id. ¶ 26. Sein Name taucht in der Beschwerde nur ein weiteres Mal auf. Unter Bezugnahme auf die Exponate 13-16 und 121 behauptet Sosa, Wilkes sei „absichtlich gleichgültig gegenüber Herrn. Sosas Leiden aufgrund unangemessener Fesseln und Misshandlungen durch den Offizier, s DDU Captain, war dafür verantwortlich, wie Herr Sosa zurückgehalten wurde.“ Kompl. ¶ 147. Die Exponate 13 bis 16 bestehen aus einem Brief des Anwalts Jesse White von Prisoner Legal Services vom 14. Januar 2016 an MCI-Superintendent Donald Levesque. Der einzige Hinweis auf Wilkes ist die Behauptung, er habe Sosa darüber informiert, dass die Videoaufzeichnung eines Gewalteinsatzes gegen Sosa „nicht die Handlungen der Offiziere oder die Schläge zeigte, die geworfen wurden.“ Ex. 15. Dieser Hinweis auf Wilkes deutet nicht darauf hin, dass er Sosas Verfassungsrechte verletzt hat. Beweisstück 121 ist eine Beschwerde Beschwerde von Sosa eingereicht. Die Berufung wurde von Superintendent Saba am 23.September 2015 abgelehnt. Jeder Anspruch, der sich aus dem in der Beschwerde fraglichen Verhalten ergibt, ist verjährt. Sosa identifiziert Ddungu als MPCH Nurse Practitioner am MCI Cedar Junction, siehe Kompl. ¶ 35, und sein Name erscheint in der Beschwerde nur ein anderes Mal. Unter Bezugnahme auf die Exponate 121, 148, 181 und 242 behauptet Sosa, dass Ddungu „für die Erbringung medizinischer Dienstleistungen für Herrn verantwortlich war. Sosa,“ und das „e war absichtlich gleichgültig gegenüber Herrn Sosas Leiden aufgrund unangemessener Beschränkungen.“ ID. ¶ 156. Sosa behauptet weiter, dass Ddungu „nein gesagt hat, als er vom zuständigen DDU-Leutnant gefragt wurde, ob der Kläger wegen seiner Behinderung mit Hüftketten untergebracht werden muss.“ ID. Beweisstück 148 ist eine Beschwerde von Sosa bezüglich eines angeblichen Vorfalls, der sich am 18.September 2017 ereignet hat. Sosa erzählt von Schwierigkeiten, die er hatte, als er wegen Brustschmerzen behandelt wurde, während er hinter seinem Rücken mit Handschellen gefesselt war. Er fordert, dass die medizinischen Beschränkungen gegen Doppelmanschetten hinter dem Rücken wieder eingeführt werden oder dass er zumindest für alle medizinischen Leistungen in Hüftketten transportiert werden darf.

Der einzige Hinweis auf Ddungo in dieser Beschwerde ist eine Beschreibung seiner anfänglichen Zurückhaltung, sich Sosa zu nähern. Sosa schlägt nicht vor, dass Ddungo ihm medizinische Behandlung verweigerte oder dass Ddungos kurze Verzögerung, nach Sosa zu kommen, ihm Schaden zufügte. Selbst wenn man die angebliche Aussage von Ddungo gegenüber der DDU zusammen mit dem Inhalt von Beweisstück 148 berücksichtigt, gibt es nicht genügend sachliches Material, aus dem das Gericht vernünftigerweise schließen kann, dass Ddungo die verfassungsmäßigen Rechte von Sosa verletzt hat. Exponat 121 ist vom 23.Juni 2015, und Exponate 181 und 242 haben 2014 Daten. Jeder Anspruch, der sich aus dem in diesen Dokumenten in Rede stehenden Verhalten ergibt, ist verjährt. Sosa identifiziert Grimes als ehemaligen DDU-Kapitän bei MCI Cedar Junction, siehe Kompl. ¶ 46, und, wieder, sein Name erscheint in der Beschwerde nur ein anderes Mal. Sosa behauptet, dass Grimes „für die Fürsorge von Herrn Sosa verantwortlich war“ und dass „e Herrn Sosas Leiden aufgrund unangemessener Beschränkungen absichtlich gleichgültig gegenüberstand.“ ID. ¶ 167. Ohne sich auf irgendwelche Exponate zu beziehen, behauptet Sosa, dass Grimes „von einem Podologen, Dr. King, gebeten wurde, den Kläger in Hüftketten zu legen, aber Grimes bestritt diese angeforderte Unterkunft.“ ID. Ohne einen zusätzlichen Kontext für diese angebliche Interaktion bereitzustellen, einschließlich des ungefähren Datums davon, Die Erklärung informiert Grimes weder angemessen über die Forderung gegen ihn noch enthält sie ausreichendes Tatsachenmaterial, aus dem das Gericht vernünftigerweise schließen kann, dass Grimes die verfassungsmäßigen Rechte von Sosa verletzt hat.

c. MPCH

Unter geeigneten Umständen kann eine private Einrichtung, die Verträge mit einem Staat oder einer lokalen Regierung zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen in einem Gefängnis abschließt, als staatlicher Akteur im Sinne von § 1983 angesehen werden. Das Unternehmen und seine Mitarbeiter können für Verfassungsverstöße haftbar gemacht werden, an denen sie direkt beteiligt waren. In Bezug auf das private Unternehmen selbst muss ein Kläger nachweisen, dass die angeblichen Verletzungen gemäß der Sitte, Politik oder Praxis des Unternehmens zugefügt wurden. Siehe Monell v. Dep’t von Soc. Servs. of City of New York, 436 U.S. 658, 692 (1978) (Schlussfolgerung, dass § 1983 einem kommunalen Beklagten eine Haftung auferlegt, „die aufgrund einer offiziellen Politik einen Arbeitnehmer dazu veranlasst, die verfassungsmäßigen Rechte eines anderen zu verletzen“); Moore v. St. John’s Hosp., 670 Fed. App’x 395, 398 (7. Cir. 2016); (Anwendung des Monell-Standards auf private Gesundheitsdienstleister und staatliche Behandlungs- und Haftanstalten); Gannaway v. PrimeCare Med., Inc., 652 Gefüttert. Ca. 91, 94 (3d Cir. 2016) (gleich). Unter Bezugnahme auf die Exponate 3, 50-51, 91-92 und 110-111 behauptet Sosa, dass MPCH „absichtlich gleichgültig gegenüber Herrn Sosas Leiden aufgrund unangemessener Beschränkungen war.“ Kompl. ¶ 148. Diese Exponate zeigen, dass verschiedene MPCH-Mitarbeiter angegeben haben, dass modifizierte Rückhaltesysteme für Sosa nicht medizinisch indiziert sind. Nichts in diesen Exponaten oder der Beschwerde deutet jedoch darauf hin, dass die Schlussfolgerung eines MPCH-Mitarbeiters, dass modifizierte Beschränkungen für Sosa nicht medizinisch indiziert waren, das Ergebnis der Gewohnheit, Politik oder Praxis von MPCH war.

3. Entlassung der individuellen Kapazität § 1983 Ansprüche

Das Gericht weist unbeschadet der individuellen Kapazität § 1983 Ansprüche gegen James Saba, Luis Spencer, Carol Lawton, Lisa Mitchell, Stephanie Collins, Denise Vega, Thomas Groblewski, Jeffrey Fisher, Albert Franchi, Adriana Carillo, Rebecca Lubelczyk, Guido Guevara, Linda Farag, Joel Andrade, Rosemary Spaulding, Lawrence Weiner, Michael Grant, John Dean, Kelli Mitchelle, John Marshall, Harold Wilkes, Herbert Ddungu, Jeffrey Grimes und MPCH. Wenn Sosa glaubt, dass er die Klagemängel der Ansprüche des § 1983 gegen diese Beklagten beheben kann, kann er versuchen, die Beschwerde gemäß Regel 15 (a) der Bundeszivilprozessordnung zu ändern.

C. Massachusetts Declaration of Human Rights

Soweit ein privates Klagerecht nach der Massachusetts Declaration of Human Rights besteht, siehe Lopes v. Riendeau, 177 F. Supp. 3d 634, 671 (D. Masse. 2016) (unter der Annahme, dass ein Klagegrund nicht unmittelbar nach Artikel 26 geltend gemacht werden kann), werden Ansprüche gegen alle Beklagten, gegen die § 1983 Ansprüche abgewiesen werden, auch aus den gleichen Gründen abgewiesen, die in Bezug auf die Bundesverfassungsansprüche dargelegt sind.

III. Beschluss

In Anbetracht des Vorstehenden ordnet das Gericht hiermit an:

1. Die ADA-Ansprüche gegen die einzelnen DOC-Beklagten in ihrer individuellen und offiziellen Eigenschaft werden mit Vorurteilen abgewiesen.

2. Die ADA-Ansprüche gegen MPCH und seine Mitarbeiter werden ABGEWIESEN.

3. Die § 1983-Ansprüche gegen das DOC und die § 1983-Ansprüche gegen die einzelnen Beklagten in ihrer offiziellen Eigenschaft werden mit Vorurteilen abgewiesen.

4. Die § 1983 individual capacity Claims und Claims unter der Massachusetts Declaration of Human Rights gegen die folgenden Beklagten werden unbeschadet ABGEWIESEN: James Saba, Luis Spencer, Carol Lawton, Lisa Mitchell, Stephanie Collins, Denise Vega, Thomas Groblewski, Jeffrey Fisher, Albert Franchi, Adriana Carillo, Rebecca Lubelczyk, Guido Guevara, Linda Farag, Joel Andrade, Rosemary Spaulding, Lawrence Weiner, Michael Grant, John Dean, Kelli Mitchelle, John Marshall, Harold Wilkes, Herbert Ddungu, Jeffrey Grimes und MPCH. Wenn Sosa glaubt, dass er die Klagemängel der § 1983-Ansprüche gegen einen dieser Beklagten, wie im obigen Memorandum beschrieben, beheben kann, kann er versuchen, die Beschwerde gemäß Regel 15 (a) der Federal Rules of Civil Procedure zu ändern.

5. Der Clerk soll Vorladungen für die folgenden Angeklagten ausstellen: Carol Higgins O’Brien, Michael Rodrigues, Stephen Kennedy, Vanessa Rattigan, James M. O’Gara, Jr., Jennifer Vieira, Joann Lynds, Ann Evans und Aysha Hameed.

6. Sosa ist verantwortlich für die Zustellung der Vorladung, Beschwerde, Antrag auf einstweilige Verfügung, und diese Anordnung über diese Angeklagten in Übereinstimmung mit Regel 4 der Bundesordnung für Zivilverfahren. Sosa muss die Zustellung innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum der Ausstellung der Vorladung abschließen. Die nicht rechtzeitige Erbringung der Dienstleistung kann zur Entlassung des Massachusetts Department of Correction als Partei dieser Klage ohne weitere Mitteilung des Gerichts führen. Siehe Fed. R. Civ. S. 4(m); Lokale Regel 4.1.

7. Da Sosa in forma pauperis vorgeht, kann er sich dafür entscheiden, dass der United States Marshals Service („USMS“) den Service mit allen von den Vereinigten Staaten vorzuschreibenden Servicekosten abwickelt. Wenn dies von Sosa verlangt wird, Die USMS wird allen Angeklagten, an die eine Vorladung gerichtet wurde, eine Kopie der Vorladung zustellen, Beschwerde, Antrag auf einstweilige Verfügung und diese Anordnung, wie von Sosa angewiesen. Sosa ist dafür verantwortlich, dem USMS alle Kopien für den Service zur Verfügung zu stellen und ein USM-285-Formular für jede zu bedienende Partei auszufüllen. Der Sachbearbeiter stellt dem Kläger Formulare und Anweisungen zur Zustellung durch das USMS zur Verfügung.

So bestellt.

/s/ Nathaniel M. Gorton

Nathaniel M. Gorton

Bezirksrichter der Vereinigten Staaten Datiert: August 2, 2019

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