Hinweis zur Änderung des Registers des ESMA-Benchmark-Administrators aufgrund des Ablaufs der Brexit-Übergangsfrist
Seit der Zulassung im Jahr 2018 ist RBSL im ESMA-Register für Benchmark-Administratoren aufgeführt. Nach der öffentlichen Erklärung der ESMA vom 1. Oktober 2020 werden britische Benchmark-Administratoren (einschließlich RBSL) am Ende des Brexit-Übergangszeitraums (derzeit 31.Dezember 2020) aus dem ESMA-Register gestrichen und werden zu Drittlandsadministratoren gemäß der EU-Benchmark-Verordnung (EU-BMR).Die EU-BMR sah jedoch eine Übergangsfrist für Drittländer vor, in der Drittlandsverwalter (einschließlich RBSL) weiterhin Benchmarks (einschließlich aller RBSL-Benchmarks) zur Verwendung durch beaufsichtigte EU-Unternehmen bereitstellen können. Die Übergangsfrist läuft bis zum 31.Dezember 2021 und wird derzeit bis zum 31.Dezember 2023 verlängert. Drittlandsverwalter haben bis zum Ende dieses Übergangszeitraums Zeit, um eine Genehmigung nach dem EU-BMR über einen von drei Wegen zu erhalten, insbesondere wird dem britischen BMR die Gleichwertigkeit, dem RBSL die Anerkennung als Administrator oder den Benchmarks von RBSL die Billigung gewährt.
Die Übergangsfrist wird es der RBSL ermöglichen, ihre Brexit-Strategie umzusetzen und sicherzustellen, dass die behördliche Genehmigung nach dem EU-BMR vor Ablauf der Frist eingeholt wird.
Dies hat keine Auswirkungen auf die Zulassung von RBSL bei der britischen FCA als britischer Benchmark-Administrator, und RBSL wird weiterhin im britischen FCA-Register aufgeführt sein. Nach der öffentlichen Erklärung der FCA am 1. Dezember 2020 werden die britischen Benchmark-Administratoren (einschließlich RBSL) am Ende der Brexit-Übergangsphase (derzeit 31. Dezember 2020) im neuen britischen Benchmark-Register der FCA aufgeführt.