Gemeinsame, aber differenzierte Verantwortlichkeiten und entsprechende Fähigkeiten (CBDR–RC) ist ein Grundsatz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC), der die unterschiedlichen Fähigkeiten und unterschiedlichen Verantwortlichkeiten einzelner Länder bei der Bewältigung des Klimawandels anerkennt.
Das Prinzip der CBDR–RC ist im UNFCCC-Vertrag von 1992 verankert, der von allen teilnehmenden Ländern ratifiziert wurde. Der Text des Übereinkommens lautet: „… der globale Charakter des Klimawandels erfordert die größtmögliche Zusammenarbeit aller Länder und ihre Beteiligung an einer wirksamen und angemessenen internationalen Reaktion im Einklang mit ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten und ihren sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen.“CBDR-RC hat sowohl als Leitprinzip als auch als Streitpunkt in den UN-Klimaverhandlungen gedient.In Anlehnung an CBDR-RC teilte das Übereinkommen die Länder in „Anhang I“ und „Nicht-Anhang I“ ein, wobei sich ersteres im Allgemeinen auf Industrieländer und letzteres auf Entwicklungsländer bezieht. Im Rahmen des Übereinkommens haben Anhang-I-Länder eine größere Minderungsrolle als Nicht-Anhang-I-Länder.Seit 1992 haben Länder wie China neue Fähigkeiten erworben, während die Pro-Kopf-Emissionen relativ niedrig gehalten wurden, und Spannungen über die definierten Linien der Anhang-I- und Nicht-Anhang-I-Länder sind entstanden. CBDR-RC und die Anhang-Klassifikationen wurden im Kyoto-Protokoll von 1997 kodifiziert, und die Emissionsreduktionen der Länder in Anhang I waren gesetzlich gebunden. Ein Hauptgrund für das Scheitern der USA, das Kyoto-Protokoll zu ratifizieren, war die innenpolitische Besorgnis, dass Entwicklungsländer mit mittlerem Einkommen trotz ihrer wachsenden Fähigkeit nicht verpflichtet waren, Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer Treibhausgasemissionen zu ergreifen.
In den Jahren nach dem Vertrag von 1992 erregte auch die Entwicklung der Emissionen in bevölkerungsreichen Entwicklungsländern Aufmerksamkeit. Eine auf fossilen Brennstoffen basierende Entwicklung durch dicht besiedelte Entwicklungsländer würde eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen verhindern – das vereinbarte „Endziel“ des UNFCCC –, da ein Großteil des globalen Emissionsbudgets bereits durch Emissionen aus Industrieländern erschöpft ist. Es kam zu Kontroversen über die Frage der Verantwortung für die Kosten, die mit der Umstellung auf einen nachhaltigen Entwicklungspfad verbunden sind, insbesondere für große, aber arme Länder mit sehr geringen Pro-Kopf-Emissionen und sehr geringem Zugang zu Finanzmitteln.In neueren UNFCCC–Abkommen – beginnend mit Durban im Jahr 2011 – haben die Parteien jedoch ihre Position geändert, um es den Ländern zu ermöglichen, ihren „Beitrag“ zur Bekämpfung der Treibhausgasemissionen individuell zu bestimmen. Dieses neue Klimaabkommen soll „für alle gelten“ und nähert sich der Differenzierung durch die Implementierung eines Bottom–up-Systems, um eine globale Anstrengung zu bestimmen.CBDR-RC bleibt ein Knackpunkt, ebenso wie die Rolle der Gerechtigkeit (historische versus aktuelle Verantwortung für den Klimawandel), die Rolle der Anhänge und die Rolle, die jedes Land in den UNFCCC-Klimaverhandlungen spielen sollte. Bei den Verhandlungen 2014 in Lima einigten sich die Parteien auf eine neue Formulierung: ‚gemeinsame, aber differenzierte Verantwortlichkeiten und jeweilige Fähigkeiten angesichts der unterschiedlichen nationalen Umstände‘, was möglicherweise darauf hindeutet, wie ein Abkommen in Paris das Problem angehen würde.