Zahlungsoptionen
Alle Gebühren und ausstehenden Zitate müssen vor Ausstellung einer Genehmigung bezahlt werden. Sie können Ihre ausstehende Rechnung über das Parking Services-Webportal bezahlen. Wenn Sie einen Restbetrag für ausstehende Zitate haben, müssen Sie den vollen Preis bezahlen. Die ermäßigten Preise beginnen um 12:01 Uhr am angegebenen Datum. Wenn Sie Ihre Anfrage online stellen, kaufen Sie die Genehmigung zu diesem Zeitpunkt und zu diesem Datum.
Studentengenehmigungen
Sie können zum Zeitpunkt der Genehmigungsanfrage im Self-Service alle Parkgenehmigungsgebühren auf Ihr Bursar Charge-Konto anwenden. Diese Transaktionen werden auf Ihrem nächsten Kontoauszug aufgeführt und unterliegen denselben Regeln wie andere Transaktionen auf Ihrem Konto. Die Schüler können zum Zeitpunkt der Genehmigungsanfrage online im Self-Service mit einer gängigen Kreditkarte, Debitkarte oder elektronischer Überweisung (ECH) bezahlen.
Nachdem die Genehmigung reserviert wurde und sich auf ihrem Bursar-Konto befindet, können die Schüler jederzeit die Option Für die Genehmigung bezahlen aus dem Hauptmenü der Parkdienste in Self-Service auswählen, um online mit CashNet zu bezahlen. Bar- und Papierscheckzahlungen können auch persönlich bei SASC erfolgen.
Fakultät und Personalgenehmigungen
Fakultät und Personalgenehmigungen müssen zum Zeitpunkt Ihrer Genehmigungsanfrage vollständig online bezahlt werden. Aufgrund von Covid-19-Bedenken möchten die Parkdienste für öffentliche Sicherheit, dass alle Fakultäten und Mitarbeiter ihre Parkplätze online mit CashNet kaufen. Sie können per elektronischem Scheck, Kreditkarte oder Debitkarte bezahlen. Für den Verkauf in der Lobby ist Bargeld oder ein persönlicher Scheck in Höhe des genauen Betrags erforderlich. Es wird keine Änderung oder Gutschrift ausgestellt.
Bitte beachten Sie: Universitätsgelder sind nach den Richtlinien der Universität nicht für die Zahlung von Transaktionen mit persönlichen Parkdiensten zulässig. Procurement Services blockiert alle Pcard-Aktivitäten für solche Transaktionen. Alle Dozenten / Mitarbeiter Genehmigungen sind nicht erstattungsfähig.