Besatzung/Transit: C-1/D
Diese Visa werden an Personen ausgestellt, die sich im unmittelbaren und kontinuierlichen Transit durch die USA befinden, z. B. Besatzungsmitglieder internationaler Fluggesellschaften oder Besatzungsmitglieder, die sich einem Schiff anschließen. Bei der Bestimmung, wer sich für ein C-1 / D-Visum qualifiziert, werden die folgenden Faktoren berücksichtigt: (1) die Art der beruflichen Pflichten der Person; (2) wenn die Aufgaben erfüllt werden; (3) ob die Person eine dauerhafte Verbindung mit dem Schiff hat; und (4) ob die Anwesenheit der Person den Betrieb des Schiffes erleichtert. Die Mehrheit der C-1 / D-Visa wird an Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen ausgestellt und umfasst unter anderem Kosmetikerinnen, Entertainer, Rettungsschwimmer, Kellner, Köche, Ärzte, Krankenschwestern usw.Personen, die mit C-1 / D-Visa in die USA einreisen, dürfen sich nur maximal 29 Tage aufhalten. Sie können ihren Aufenthalt nicht verlängern, ihren Einwanderungsstatus in einen anderen Status ändern oder ihren Status an einen ständigen Wohnsitz in den USA anpassen. Es gibt eine Ausnahme – eine Person mit einem D-1- oder D-2-Visum kann Anspruch auf Statusanpassung haben, wenn vor dem 30. April 2001 in ihrem Namen ein Einwanderungsantrag oder ein Antrag auf Arbeitsbescheinigung eingereicht wurde und er oder sie am 21. Dezember 2000 physisch in den USA anwesend war.
So qualifizieren Sie sich für ein C-1/ D:
Bewerber müssen nachweisen, dass sie sich gemäß den Bestimmungen des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes qualifizieren. Da im Gesetz davon ausgegangen wird, dass jeder Visumantragsteller ein beabsichtigter Einwanderer ist, müssen Antragsteller für Besatzungsmitglied- / Transitvisa Folgendes nachweisen:
- Der Zweck ihrer Reise ist die Einreise in die USA für Geschäfts- oder Transitzwecke der Besatzung.
- Sie planen, nur für einen bestimmten Zeitraum zu bleiben.
- Sie besitzen ein Ticket oder eine andere Transportversicherung, die die USA verlässt.
- Sie verfügen über ausreichende Mittel für den Transit.Sie haben einen Wohnsitz außerhalb der USA sowie andere verbindliche Verpflichtungen, die ihre Rückkehr ins Ausland am Ende ihrer Reise versichern.
So beantragen Sie ein C-1/ D
Alle Antragsteller eines Nichteinwanderungsvisums im Alter zwischen 14 und 79 Jahren müssen an einem persönlichen Visuminterview bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat im Ausland teilnehmen. Bei der Beantragung eines C-1 / D-Visums ist Folgendes erforderlich:
- Schreiben des Arbeitgebers zur Bestätigung der Beschäftigung.
- Wenn nicht im Beschäftigungsschreiben enthalten, Nachweis der Reiseroute und des Tickets mit der geplanten Abreise aus den USA.
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller erhebliche Verbindungen zu seinem Wohnsitzland hat und beabsichtigt, nach seinem vorübergehenden Aufenthalt in den USA dorthin zurückzukehren.
- Nachweis ausreichender Mittel für den Transit.
- Ein DS-160, Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum, das online ausgefüllt und eingereicht werden muss. Ein Passfoto muss ebenfalls gescannt und hochgeladen werden, wenn Sie den DS-160 ausfüllen.
- Einen gültigen Reisepass. Es sollte mindestens sechs Monate nicht abgelaufene Gültigkeit und mindestens eine leere Seite geben, um das maschinenlesbare Visum einzufügen.
- Zahlung der Visumgebühr, falls erforderlich. Bitte wenden Sie sich an Ferman Law, das Sie darüber informieren kann, welche Nationalitäten eine Visumgebühr zahlen müssen und wie hoch die Gebühr ist.
Wie Ferman Law Ihnen helfen kann:
Bei Ferman Law besprechen wir mit unseren Mandanten die Machbarkeit und Art der Petition, die angemessen ist. Wir bereiten die erforderlichen Formulare vor und unterstützen unsere Kunden bei der Sammlung der umfangreichen Begleitdokumentation. Sobald alle unterstützenden Unterlagen gesammelt wurden, reichen wir die Petitionen unserer Kunden bei den USA ein. Staatsbürgerschaft und Einwanderungsbehörde, Texas Service Center. Danach bereiten wir die Anträge unserer Kunden auf ein Einwanderungsvisum vor. Ein Einwanderungsvisumantrag beinhaltet eine ärztliche Untersuchung durch einen von der US-Botschaft zugelassenen Arzt und ein Visuminterview bei der US-Botschaft.